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Burnout im Unternehmen verhindern – in 6 Schritten, die das Gesetz vorschreibt

Patricia Zinnecker
18.05.26

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych):

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Seit 2013 ist sie gesetzlich vorgeschrieben – und trotzdem ignorieren sie viele Unternehmen. Die Folge: Bußgelder bis zu 25.000 Euro, Schadensersatzforderungen und vermeidbare Burnout-Fälle. Was die GB-Psych ist, warum sie zählt und was konkret zu tun ist.

Ich begegne regelmäßig Unternehmen, die Burnout-Fälle in Kauf nehmen – obwohl sie längst hätten gegensteuern können. Und ich begegne Führungskräften, die nicht wissen, dass sie seit über zehn Jahren gesetzlich verpflichtet sind, aktiv etwas dagegen zu tun. Dieser Artikel klärt auf – sachlich, praxisnah und ohne Umwege.

Was ist die GB-Psych?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, kurz GB-Psych, ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur systematischen Erfassung, Bewertung und Beseitigung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Sie ist Teil des Arbeitsschutzgesetzes – Paragraph 5, der seit der Novellierung 2013 ausdrücklich psychische Belastungen als Beurteilungspflicht aufnimmt.

Konkret wird dabei untersucht: Arbeitsinhalt und Aufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitszeiten, soziale Beziehungen im Betrieb, Arbeitsumgebung sowie neue Arbeitsformen wie Homeoffice oder Remote Work.

Die GB-Psych ist kein Soft-Thema. Sie ist messbar, strukturiert und rechtlich verbindlich.

Für wen gilt sie?

Für alle Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeitenden in Deutschland – unabhängig von Branche, Größe oder Rechtsform. Keine Ausnahmen. Ab zehn Mitarbeitenden besteht zusätzlich die Pflicht zur schriftlichen Dokumentation: Ergebnisse, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle müssen nachweisbar festgehalten werden.

Warum jetzt besonders wichtig?

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache:

  • 2023 gab es in Deutschland 7,7 Burnout-Fälle pro 1.000 gesetzlich Versicherten
  • und 4,7 Millionen Krankheitstage allein durch psychische Erkrankungen. Die Tendenz ist weiter steigend.

Gleichzeitig intensivieren Gewerbeaufsichtämter und Berufsgenossenschaften ihre Kontrollen – unangemeldet. Wer bei einer Kontrolle keine GB-Psych nachweisen kann, riskiert:

  • Bußgelder bis zu 25.000 Euro als Ordnungswidrigkeit
  • Schadensersatzforderungen in unbegrenzter Höhe bei nachgewiesener Untätigkeit und gesundheitlichem Schaden
  • Einschränkung oder Verlust des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft

Ein einzelner Burnout-Fall kann Unternehmen über 100.000 Euro kosten – durch Ausfall, Vertretung, Wissensverlust und rechtliche Folgen. Prävention ist immer günstiger als Behandlung.

Die sechs Phasen der GB-Psych

Phase 1: Vorbereitung und Planung

Jedes Unternehmen ist individuell: Schichtbetrieb, Außendienst, Fertigungshalle, Homeoffice – die Erhebung muss so gestaltet sein, dass alle Mitarbeitenden wirklich erreicht werden. Das ist der Punkt, an dem die meisten Unternehmen scheitern oder gar nicht erst anfangen.

Phase 2: Ermittlung der Belastungen

Wo fühlen sich Mitarbeitende psychisch belastet? Welche Faktoren werden am häufigsten genannt? Die Erhebung findet anonym statt. Gesetzlich sind übrigens auch die Mitarbeitenden zur Teilnahme verpflichtet.

Phase 3: Bewertung der Gefährdung

Priorisierung: Was ist am schwerwiegendsten? Was hat den größten Einfluss auf die Gesundheit der Belegschaft? Diese Bewertung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Phase 4: Entwicklung von Maßnahmen

Konkrete Schritte, um die identifizierten Belastungen zu reduzieren oder zu beseitigen. Nicht pauschal, sondern zugeschnitten auf die spezifische Situation des Unternehmens.

Phase 5: Durchführung und Dokumentation

Maßnahmen umsetzen und schriftlich festhalten. Wer eine Umfrage durchführt und danach nichts verändert, verliert das Vertrauen der Mitarbeitenden – und hat außerdem keinen Nachweis erbracht.

Phase 6: Wirksamkeitskontrolle

Hat sich etwas verbessert? Was hat funktioniert, was nicht? Die GB-Psych ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Prozess, der regelmäßig – bei wesentlichen Veränderungen oder etwa alle zwei bis drei Jahre – wiederholt werden muss.

Was bedeutet das für die Praxis?

Die GB-Psych bedeutet nicht, dass Leistung zurückgefahren wird oder alles weich und reibungslos sein muss. Sie bedeutet, dass Leistung nachhaltig möglich ist – ohne dass Mitarbeitende dabei ausbrennen. Das ist kein Widerspruch. Es ist die Grundlage für stabile, produktive Teams.

Wer seine Belegschaft schützt, schützt sein Unternehmen. Psychisch und finanziell. Beides geht Hand in Hand.

Der Weg dahin muss nicht kompliziert sein. Aber er muss gegangen werden – strukturiert, dokumentiert und regelmäßig überprüft. Wer das heute angeht, ist nicht nur auf der sicheren Seite gesetzlich. Er investiert in die Stabilität und Leistungsfähigkeit seiner gesamten Organisation.


Du willst mehr dazu hören? Hier geht’s zur Episode (KOPFSACHE Nr. 168):

 


Über die Autorin

Patricia Zinnecker ist zertifizierte Stress-Managerin, geprüfte IHK Managerin für Betriebliches Gesundheitsmanagement, ehemalige Burnout-Betroffene und heute Burnout-Coach. Sie hilft High Performern und Führungskräften leistungsfähig zu bleiben ohne auszubrennen: Mit Coaching, Vorträgen und Workshops rund um Burnout-Prävention und Selbstführung. Außerdem betreibt sie einen Podcast und hat bereits zwei Bücher veröffentlicht.

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